Patienteninformationen:


Terminvereinbarung

Um Termine zu vereinbaren, rufen Sie uns nach Möglichkeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr an. In dieser Zeit ist unsere Rezeption besetzt. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen, so hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter oder schreiben uns über das Kontaktfenster eine Nachricht, damit wir uns zeitnah bei Ihnen melden können.


Anmeldebogen

nach dem Patientenrechtegesetz sind Ergotherapeuten/innen und Physiotherapeuten/innen ebenso wie Ärzte zur Aufklärung ihrer Patienten verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit diesem Aufklärungsbogen nach. Er dient Ihrer Information. Diesen Bogen erhalten Sie vor der ersten Behandlungseinheit.


Der erste Termin

Wenn Sie das erste Mal zu uns kommen, kommen Sie einige Minuten früher, damit wir die organisatorischen Dinge bereits erledigen können. Sie benötigen Ihre Ergotherapie/Physiotherapieverordnung sowie Ihre Versichertenkarte. Bei Ihrem Erstbesuch werden wir Ihnen einen Patientenbogen zum Ausfüllen geben, der uns bei der Befunderhebung unterstützt.

Bringen Sie außerdem, wenn vorhanden, Arztberichte, Röntgenbilder, OP-Berichte etc., zur ersten Behandlung mit. Selbstverständlich sind wir an die Schweigepflicht gebunden und werden Ihre persönlichen Daten vertraulich behandeln. Bei Behandlungen von Kindern und bei demenziellen Erkrankungen ist es zwingend erforderlich, dass ein/e Angehörige/r beim Aufnahmegespräch anwesend ist, um Schwierigkeiten und Ziele zu definieren.


Gesetzlich Versicherte Patienten

Behandlungsbeginn / Behandlungsunterbrechung bei gesetzlich Versicherten: Gesetzlich Versicherte müssen spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung die Behandlung beginnen. Der verordnende Arzt hat jedoch die Möglichkeit den Therapiebeginn zu aktualisieren.

Die Behandlungsserie darf in der Regel einmal unterbrochen werden. Für Urlaubszeiten und Krankheitszeiten wird von den meisten gesetzlichen Kostenträgern eine einmalige Unterbrechung von längstens 28 Tagen gewährt. Auf Grund dessen bitten wir Sie vor Ihrer ersten Behandlungseinheit falls möglich persönlich vorbei zu kommen, damit gewährleistet wird das Ihr Rezept eine Gültigkeit hat.


Zuzahlung / Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahren haben – sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind – eine Zuzahlung in Höhe von € 10,00€/Verordnung zuzüglich 10% des Rezeptwertes an die Praxis zu zahlen. Vollendet der Patient während einer Behandlungsserie sein 18. Lebensjahr, sind von den noch verbliebenen Behandlungen 10 % Zuzahlung zu leisten. Wir handeln diesbezüglich als Inkassostelle für Ihre Krankenkasse.

Die Zuzahlung ist laut Bundesrahmenvertrag am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig. Die Zuzahlung ist zwingend bis zum dritten Behandlungstag zu entrichten.

 

Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern.

 

Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.

Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung

hingewiesen.

 

 

Für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten

Privatversicherte und beihilfeberechtigte bekommen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag.

Bitte beachten Sie, dass ergotherapeutische Praxen keiner Gebührenordnung unterliegen und an keine Beihilfesätze gebunden sind. Da es uns am Herzen liegt, dass unsere Patienten nicht jede Privatrechnung klären müssen, sind unsere Privatsätze absolut fair und realistisch.


Der Rechnungsbetrag ist unabhängig der Höhe der Erstattung Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle vollständig und fristgerecht zu bezahlen.


Ausfallgebühr:

Im Interesse unserer Patienten sind wir stets bemüht, die Terminorganisation so effizient wie möglich zu gestalten. Wir möchten Sie daher bitten, Termine nur in wirklichen dringenden Fällen und mindestens 24 Stunden vor Behandlungstermin per E-Mail oder telefonisch abzusagen. Innerhalb dieser Frist abgesagte oder unentschuldigte versäumte Termine müssen wir Ihnen leider aufgrund dessen privat in Rechnung stellen.


Falls Sie sich zu einem Termin verspäten und diese Verspätung 50% Ihrer Behandlungszeit ist, sehen wir uns vor diese Behandlung als nicht wahrgenommen zu sehen. Dies führt genauso zu einer Ausfallrechnung.